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Zertifikate schaffen Vertrauen

frageFAQs

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!pfeil Kontakt

 

Wie erlange ich eine Zertifizierung?

In vier Stufen gelangen Sie zur erfolgreichen Umsetzung einer Erstzertifizierung:

  1. Selbstauskunftsbogen und Angebot: Sie übermitteln uns Ihre Daten, wir lassen Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen.
  2. Vertrag: Mit der Unterzeichnung und Übermittlung beauftragen Sie uns mit der Zertifizierungsleistung und wir können gemeinsam mit Ihnen in die konkrete Planungsphase einsteigen.
  3. Auditierung:
    • Auswahl der Auditoren: Wir wählen die für Ihr Unternehmen geeigneten Auditoren aus. Für das gesamte Verfahren steht Ihnen ein leitender Auditor als Ansprechpartner zur Verfügung.
    • Stufe 1-Audit: Es erfolgt eine Überprüfung (Doku-mentenprüfung) des Managementsystems hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen der entsprechenden Norm.
    • Stufe 2-Audit: Am Zertifizierungstag erfolgt die Auditierung Ihrer Einrichtung (Zertifizierungsaudit) auf Basis des Auditplans. Bewertungsgrundlage des Audits ist die entsprechende Norm, ggf. branchenspezifische Systeme, gesetzliche Vorgaben sowie Ihre eigenen Standards und Verfahren, die Sie in Ihrem QM-Handbuch beschrieben haben.
  4. Zertifizierung: Nach abgeschlossener Auditdurchführung erstellt der leitende Auditor einen vollständigen Auditbericht und empfiehlt Ihr Unternehmen zur Zertifizierung. Die abschließende Freigabe zur Zertifizierungsentscheidung trifft die Zertifizierungsstelle nach der Sichtung aller Unterlagen. Das Zertifikat wird mit Ihrem Firmenlogo gedruckt und unterschrieben an Sie versandt.

Welche Vorteile bietet eine Zertifizierung?

  • Eine Zertifizierung kann zur Leistungssteigerung im Gesamten, zur Beseitigung und Vermeidung von Unsicherheiten sowie zum Ausbau von Marktchancen beitragen.
  • Das zur Erlangung und Verwaltung der Zertifizierung erforderliche Verfahren gewährleistet auch, dass Sie Ihre Geschäftsaktivitäten kontinuierlich verbessern und anpassen.
  • Der regelmäßige Auditprozess verbessert das Verantwortungs-bewusstsein, das Engagement und die Motivation Ihrer Mitarbeiter.
  • Eine Zertifizierung demonstriert Interessengruppen Ihre effiziente Unternehmensführung (Außendarstellung und -wirkung).

Was ist ein Stufe 1-Audit (Dokumentenprüfung)?

Ihr Auditor vereinbart mit Ihnen einen Termin für das Stufe 1-Audit, welches bei Erstzertifizierungen gemäß der DIN EN ISO IEC 17021 erforderlich ist. Es erfolgt eine Überprüfung des Managementsystems hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen der entsprechenden Norm. Während des Stufe 1-Audits vereinbart Ihr Auditor mit Ihnen direkt den Termin für das Stufe 2-Audit und erstellt hierzu einen individuell angepassten Auditplan. Sofern die Dokumente die Anforderungen der entsprechenden Norm erfüllen, steht der Zertifizierung nichts im Wege. Für das Stufe 1-Audit erhalten Sie einen detaillierten Bericht inkl. des möglichen Handlungsbedarfs zur Vorbereitung des Stufe 2-Audits.

Was ist ein Stufe 2-Audit (Zertifizierungsaudit)?

Vor dem Zertifizierungsaudit nimmt Ihr Auditor mit Ihnen zwecks Klärung offener Fragen wieder Kontakt auf. Am Zertifizierungstag erfolgt die Auditierung Ihrer Einrichtung auf Basis des Auditplans. Bewertungsgrundlage des Audits ist die entsprechende Norm, ggf. branchenspezifische Systeme, gesetzliche Vorgaben sowie Ihre eigenen Standards und Verfahren, die Sie in Ihrem QM-Handbuch beschrieben haben.

Was ist ein Überwachungsaudit?

Das Überwachungsaudit-Programm umfasst mindestens:

a) interne Audits und Managementbewertung,
b) eine Bewertung der ergriffenen Maßnahmen zu Nichtkonformitäten, die während des vorherge-henden Audits festgestellt wurden,
c) Behandlung von Beschwerden,
d) Wirksamkeit des Managementsystems im Hinblick auf das Erreichen der Ziele des
zertifizierten Auftraggebers
e) Fortschritt bei geplanten Tätigkeiten, die auf eine ständige Verbesserung zielen,
f) anhaltende Betriebssteuerung/-lenkung,
g) Bewertung von Änderungen,
h) Nutzung von Zeichen und/oder andere Verweise auf die Zertifizierung.

Die Zertifizierungsgesellschaft führt Überwachungsaudits mindestens einmal jährlich durch. Das Datum des ersten Überwachungsaudits, das der Erstzertifizierung folgt, darf nicht mehr als 12 Monate nach dem letzten Tag des Audits der Stufe 2 liegen.

Was ist ein Rezertifizierungsaudit?

Ein Re-Zertifizierungsaudit muss geplant und durchgeführt werden, um die anhaltende Erfüllung aller Anforderungen der maßgeblichen Managementsystem-Norm oder eines anderen normativen Dokuments zu beurteilen. Zweck des Re-Zertifizierungsaudits ist es, die kontinuierliche Konformität und Wirksamkeit des Managementsystems als Ganzes sowie seiner anhaltenden Bedeutung und An-wendbarkeit auf den Geltungsbereich der Zertifizierung zu bestätigen.

Das Re-Zertifizierungsaudit beinhaltet ein Vor-Ort-Audit, welches folgende Punkte behandelt:
a) die Wirksamkeit des Managementsystems in seiner Gesamtheit angesichts interner oder externer Änderungen und seine fortgesetzte Bedeutung und Anwendbarkeit im Geltungsbereich der Zertifizierung,
b) die dargelegte Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Wirksamkeit und Verbesserung des Managementsystems, um die gesamte Leistungsfähigkeit zu steigern,
c) ob das Betreiben des zertifizierten Managementsystems zum Erreichen von Politik und Zielstellungen der Organisation beiträgt.

Re-Zertifizierungsverfahren sind so durchzuführen, dass eine lückenlose Anschlusszertifizierung ermöglicht wird. Das Audit zur Re-Zertifizierung muss vor dem Ablaufdatum durchgeführt sein. Eine lückenlose Anschlusszertifizierung ist auch dann möglich, wenn die Zertifizierungsentscheidung bis max. 3 Monate vor dem Ablaufdatum getroffen wird.

In Ausnahmefällen kann die Entscheidung zur Re-Zertifizierung bis maximal drei Monate nach dem Ablaufdatum erfolgen. Während dieser Zeit ist der Status des betreffenden Auftraggebers „nicht zertifiziert“ mit entsprechenden informationstechnischen Konsequenzen. Das Folgezertifikat beginnt immer mit dem Tag der Zertifizierungsentscheidung; ein Zurückdatieren des Zertifikates ist nicht zulässig. Das Ablaufdatum des Folgezertifikates entspricht dem bisherigen 3-Jahres-Zeitintervall (Ablauftag Alt-Zertifikat + 3 Jahre).

Kann das Audit erst nach dem Ablaufdatum durchgeführt werden, ist das Verfahren nach den Regeln einer Erstzertifizierung durchzuführen.

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